startbild_ov2.jpg Foto: A. Zelck / DRKS
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Herzlich Willkommen beim DRK-Ortsverein Altenholz e.V.!

Der Leitsatz des Deutschen Roten Kreuzes

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer Weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Auch wir vom DRK-Ortsverein Altenholz schließen uns diesen Grundsätzen an und bieten Hilfe an für alle, die Hilfe benötigen.

Verabschiedet durch das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes am 19.09.1995 und den Präsidialrat des Deutschen Roten Kreuzes am 29.09.1995

Einladung zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder des + DRK-Ortsvereins Altenholz e.V.!

Zu der am

Montag, dem 22. April 2024, 18:30 Uhr,

in der DRK-Begegnungsstätte,

Am Buchholz 4,

stattfindenden Mitgliederversammlung laden wir Sie sehr herzlich ein.

Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung ist wie folgt vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Ehrungen
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht über die institutionelle Kindertagespflege „Altenholzer Kinderstube – Die Regenbogenkids“
  5. Jahresabschluss 2023
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Haushalt 2024 des DRK-Ortsvereins Altenholz e. V.
  9. Neufassung der Satzung

       10.  Wahlen

       10.1     einer  1. stellvertr. Vorsitzenden,
                   eines 1. stellvertr, Vorsitzenden
       10.2.    einer  2. stellvertr. Vorsitzenden,
                   eines 2. stellvertr. Vorsitzenden
       10.3.    einer Beisitzerin, eines Beisitzers
       10.4.    einer Schriftführerin,
                   eines Schriftführers
        10.5.   einer Kassenprüferin,
                   eines Kassenprüfers
         11. Verschiedenes

Die Neufassung der Satzung können Sie auf unserer Internetseite unter www.drk-altenholz.de einsehen.

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 12. April 2024 beim Vorstand (Am Buchholz 4) schriftlich eingereicht werden.

Der Haushaltsplan des DRK-Ortsverein Altenholz e.V.  liegt in der Begegnungsstätte zu den Öffnungszeiten der Sozialen Beratungs- und Dienstleistungszentrums zur Einsicht aus.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen an dieser Mitglieder-versammlung und der sich anschließenden Veranstaltung teilzunehmen.

Geplante Satzungsänderung

Satzungsänderung DRK Ortsverein Altenholz e.V.

Satzung alt Vorschlag OV Altenholz – Satzung neu  
§ 2          Zweck und Aufgaben  
  1. Der Ortsverein ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Sein Zweck ist die Wahrnehmung der Interessen derjenigen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie das Hinwirken auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen.
 
  1. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben
 
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazu gehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe,
  • Pflege der Zusammenarbeit und Gemeinschaft seiner Mitglieder.
 
  1. Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Ortsverein erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und im Rahmen seiner Möglichkeiten (§ 21).
 
  1. Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden. Sonstige örtliche Sammlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Kreisverbandes.
 
  1. Dem Ortsverein können in gegenseitigem Einvernehmen weitere Aufgaben vom Präsidium des Kreisverbandes übertragen werden.
 
  1. Die Übertragung von satzungsgemäßen Aufgaben auf andere Rechtsträger bedarf der vorherigen Zustimmung des Kreis- und Landesverbandes.
 
§ 2          Zweck und Aufgaben / Gemeinnützigkeit  
  1. Der Ortsverein ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Sein Zweck ist die Wahrnehmung der Interessen derjenigen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie das Hinwirken auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen.
 
  1. Der Ortsverein mit Sitz in Altenholz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Ortsverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
  1. Der Ortsverein verfolgt die folgenden gemeinnützigen Zwecke:
    1. Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) und verwirklicht diesen insbesondere durch folgende Aufgaben:
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der blutspendenden Personen,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Essen auf Rädern,
  • Pflege der Zusammenarbeit und Gemeinschaft seiner Mitglieder,
 
    1. Förderung der Erziehung und der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und verwirklicht diesen insbesondere durch folgende Aufgaben:
  • Betrieb einer Kindertagespflegestelle,
  • Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe, in Sofort-Maßnahmen am Unfallort und im Gesundheitsschutz in Theorie und Praxis,
 
    1. Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und verwirklicht diesen insbesondere durch folgende Aufgaben:
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Angebote für Seniorinnen und Senioren,
 
    1. Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) und verwirklicht diesen insbesondere durch folgende Aufgaben:
  • Zusammenarbeit mit der Gemeinde Altenholz und der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz,
  • Mithilfe bei Verpflegung von im Einsatz befindlichen Kräften und evakuierten Personen und bei Aufbau und Einrichtung von Unterkünften.
 
  1. Der Ortsverein verfolgt zudem den mildtätigen Zweck, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) und verwirklicht diesen insbesondere durch folgende Aufgabe:
  • Betrieb einer Kleiderkammer.
 
  1. Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden und führt im Einvernehmen mit dem Kreisverband die vom Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. angesetzten Haus- und Straßensammlungen durch. Sonstige örtliche Sammlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Kreisverbandes.
 
  1. Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Ortsverein erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und im Rahmen seiner Möglichkeiten (§ 21).
 
  1. Mittel des Ortsvereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Ortsvereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme von solchen Mitteln, deren Weitergabe nach den Regelungen der Abgabenordnung zur Gemeinnützigkeit steuerunschädlich sind.
 
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Ortsvereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
  1. Dem Ortsverein können in gegenseitigem Einvernehmen weitere Aufgaben vom Präsidium des Kreisverbandes übertragen werden.
 
  1. Die Übertragung von satzungsgemäßen Aufgaben auf andere Rechtsträger bedarf der vorherigen Zustimmung des Kreis- und Landesverbandes.
 
  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Ortsvereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Ortsvereins an den als gemeinnützig anerkannten Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rendsburg-Eckernförde e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
 
§ 22       Gemeinnützigkeit  
  1. Der Ortsverein mit Sitz in Altenholz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
  1. Der Ortsverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
  1. Mittel des Ortsvereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Ortsvereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme von solchen Mitteln, deren Weitergabe nach § 58 Nr. 2 AO steuerunschädlich sind.
 
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Ortsvereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Ortsvereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Ortsvereins an den als gemeinnützig anerkannten Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rendsburg-Eckernförde e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 22   entfällt , die §§ 23 – 28 werden zu §§ 22 - 27

 

Karriere

Bundesfreiwillige/Bundesfreiwilliger (w/m/d) zum 1. September 2024 oder früher gesucht!

Was kommt nach dem Schulabschluss?!? 

Wir bieten Ihnen einen interessanten Platz für den Bundesfreiwilligendienst an!

Wir suchen für unsere Geschäftsstelle jährlich zum 1. August oder 1. September einen Bundesfreiwilligendienstleistender (BUFDI) (w/m/d).

Ihre Aufgabe wird hauptsächlich darin bestehen, in der Mittagszeit das Essen auf Rädern auszuliefern. Sie werden älteren Menschen bei der Erledigung ganz alltäglicher Dinge helfen wie z.B. beim Einkaufen oder Sie begleiten sie bei Spaziergängen, lesen ihnen etwas vor oder unterhalten sich mit ihnen.

Außerdem stehen unterschiedlichste Tätigkeiten und Dienstleistungen in der Geschäftsstelle sowie Kurierfahrten auf dem Programm.

Voraussetzung: Führerschein Klasse B und gute Kenntnisse in Microsoft Office Programmen.

Sie erhalten:
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